Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 1 - Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Lektorat Logos und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung. § 2 - Zustandekommen des Vertrages und Umfang der Leistung (1) Der Dienstleistungsvertrag wird rechtskräftig mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder - bei mündlicher Auftragserteilung - durch die Auftragsbestätigung durch das Lektorat Logos. Tritt der Auftraggeber von einem bereits erteilten und rechtskräftigen Auftrag zurück, so muss er für die bereits erbrachten Leistungen eine Entschädigung von 20 Prozent des kalkulierten Rechnungspreises zahlen. Bei Wochenend- und Expressaufträgen ist ein Rücktritt nicht möglich. (2) Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Ziel der primären Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller im Ausgangstext enthaltenen Fehler. Das bedeutet, dass der Text hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und dass diese Korrekturen durch entsprechende Kennzeichnung nachvollziehbar gemacht werden. Ein Lektorat gehört nicht zum Korrektorat und versteht sich als zusätzliche Dienstleistung. (3) Der Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z.B. durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren die vollständige Leistungserbringung im Sinne von § 2, Abs. 1 beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter § 5 geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt. (4) Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert/lektoriert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, das Lektorat Logos habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt. (5) Für Express- und Wochenendarbeiten werden dem Auftraggeber für alle Arbeiten Zuschläge in Höhe von 25 Prozent in Rechnung gestellt. § 3 - Lieferung (1) Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten/lektorierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Lektorat Logos angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. (2) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fix vereinbart wurde und der Auftraggeber alle in § 3, Abs. 1 genannten Voraussetzungen erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. (3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text dem Lektorat Logos zugegangen ist. (4) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. (5) Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Lektorat Logos, ohne dass damit die Verpflichtung zur Aufbewahrung oder zu sonstigem Umgang damit verbunden wäre. Das Lektorat Logos hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. § 4 - Zahlungsbedingungen (1) Alle zu zahlenden Beträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung - je nach Vereinbarung per Post oder E-Mail - fällig und ohne Abzug von Skonto zu begleichen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto. (2) Bei Nichteingehen der Zahlungen innerhalb von 10 Tagen befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug. In diesem Fall kann das Lektorat Logos Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Soweit ein höherer Verzugsschaden nachweisbar ist, ist das Lektorat Logos berechtigt, diesen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. (3) Ist Abholung vereinbart und wird der korrigierte Text vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Korrekturfassung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. (4) Das Lektorat Logos behält sich das Eigentum an den gelieferten Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem (schriftlich oder mündlich geschlossenen) Dienstleistungsvertrag vor. § 5 - Gewährleistung (1) Ein Mangel an der gelieferten Arbeit ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Die Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Ein reines Übermitteln des Textes seitens des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend. (2) Liegt ein vom Lektorat Logos zu vertretender Mangel in der erbrachten Dienstleistung vor, so besteht auf Seiten des Lektorats Logos das Recht auf Nachbesserung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Die bereits erbrachten Arbeiten bleiben dann im Besitz des Lektorats Logos. (3) Das Lektorat Logos verpflichtet sich, die Korrekturen/Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorates/Lektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Arbeiten durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten nachweisbar ist. (4) Sollen im Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangstextes bei durchschnittlich über zehn Fehlern (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung des Korrektorats auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne pro drei Seiten nachweisbar ist. (5) Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen. (6) Keinerlei Mängelhaftung besteht für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, und für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen. Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. (7) Das Lektorat Logos haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. (8) Das Lektorat Logos haftet nicht für Schäden, die durch Versand entstehen. Mit Übergabe der gefertigten Arbeiten an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über. § 6 - Datenschutz Alle vom Auftraggeber übermittelten Daten werden vom Lektorat Logos streng vertraulich behandelt. § 7 - Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg. § 8 - Salvatorische Klausel Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Stand: 01.06.2013 nach oben
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